Kinderschutz im Sport

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Brandenburg das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG). Dieses Gesetz schafft verbindliche Anforderungen und klare Standards für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – dies betrifft unmittelbar auch die Sportvereine im Landkreis Teltow-Fläming.
Was ist neu im BbgKJG?
Das BbgKJG setzt zentrale Schwerpunkte, die die Sportvereine direkt betreffen:
- Kindeswohl im Fokus:
Bei jeder Entscheidung und jeder Maßnahme steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. - Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung:
Junge Menschen haben nun gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei allen sie betreffenden Angelegenheiten. - Pflicht zur Erstellung von Schutzkonzepten:
Jeder Verein, der mit jungen Menschen arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Prävention und zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung vorzuhalten und umzusetzen. - Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen:
Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zu neutralen und unabhängigen Anlaufstellen bei Konflikten. - Inklusive Angebote als Standard:
Alle Angebote für Kinder und Jugendliche müssen inklusiv gestaltet sein und barrierefrei zur Verfügung stehen.
Was heißt das konkret für unsere Sportvereine?
Aus dem neuen BbgKJG ergeben sich unmittelbare Verpflichtungen für jeden Sportverein:
- Entwicklung eines internen Kinderschutzkonzepts,
- Klare Benennung einer Ansprechperson Kinderschutz im Verein,
- Verpflichtende Qualifizierungen und regelmäßige Schulungen der Trainerinnen und Betreuerinnen,
- Etablierung einer Beteiligungskultur für Kinder und Jugendliche.
Unser Gütesiegel – seit 2019 eine verlässliche Unterstützung
Bereits seit 2019 bietet der Kreissportbund Teltow-Fläming mit dem Gütesiegel „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ praktische Hilfestellungen und konkrete Anleitungen für die Sportvereine im Bereich Kinderschutz.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir die Richtlinie für das Gütesiegel umfassend überarbeitet und finalisieren diese aktuell auf Wunsch der Mitgliederversammlung gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einigen engagierten Sportvereinen des Landkreises, um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu gewährleisten.
Das Gütesiegel in drei Stufen – klar strukturiert und praxistauglich:
- Grundstufe:
Basisanforderungen wie Führungszeugnisse, Ehrenkodex, erste Schulungen und transparente Kommunikation nach außen. - Stufe 2:
Vertiefende Maßnahmen mit verbindlichem Ablaufplan für Verdachtsfälle, spezialisierte Qualifizierung der Ansprechperson für Kinderschutz, Satzungsanpassung. - Stufe 3:
Umfassendes und strukturiertes Kinderschutzkonzept, verbindliches internes Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Schulungen aller im Jugendbereich tätigen Personen.
Welche Vorteile bietet unser Gütesiegel Kinderschutz?
- Rechtssicherheit und klare Strukturen
- Öffentliche Positionierung und Vertrauen von Eltern und Mitgliedern
- Vorrangige Behandlung bei Förderanträgen
Empfehlung für unsere Vereine – diese Stufe empfehlen wir mindestens!
Um alle neuen rechtlichen Anforderungen aus dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) vollständig umzusetzen, empfehlen wir dringend mindestens die Stufe 2 des Gütesiegels „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“.
- Grundstufe: Dient als solide Basis und erfüllt bereits grundlegende gesetzliche Anforderungen.
- Stufe 2 (empfohlene Mindeststufe): Stellt sicher, dass der Sportverein verbindliche Ablaufpläne bei Verdachtsfällen vorweisen kann und über geschulte Ansprechpartner verfügt. Damit erfüllt der Sportverein sicher die gesetzlichen Vorgaben.
- Stufe 3: Empfohlen für Vereine mit besonders hoher Verantwortung und Vorbildcharakter im Kinderschutzbereich. Diese Stufe erfüllt optimal alle Anforderungen des BbgKJG und setzt Maßstäbe.
Fazit:
Das neue BbgKJG stellt uns alle vor Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, den Kinderschutz nachhaltig im Sportverein zu verbessern. Unser Gütesiegel unterstützt konkret dabei – strukturiert, praxisnah und kostenfrei.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming e. V. engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport. Ziel ist es, die Mitgliedsvereine dabei zu unterstützen, wirksame Maßnahmen zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen umzusetzen, potenzielle Täter abzuschrecken und die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen zu fördern.
Seit 2019 zeichnen wir besonders engagierte Sportvereine mit dem „Gütesiegel Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ aus. Dieses Gütesiegel stärkt nicht nur die Qualität der Vereinsarbeit und den Mitgliederservice, sondern ist auch ein sichtbares Zeichen des aktiven Einsatzes des Vereins für Kinderschutz.
Aufgrund des seit 1. Januar 2025 geltenden Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes (BbgKJG) wurde die KSB TF Gütesiegel-Richtlinie umfassend überarbeitet. Aktuell wird die Richtlinie gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern einiger engagierter Sportvereine unseres Landkreises, finalisiert.
So erlangt ein Sportverein das Gütesiegel Kinderschutz in Teltow-Fläming (ab 2025):
Das Gütesiegel Kinderschutz ist nun in drei aufeinander aufbauende Stufen gegliedert, um die individuelle Umsetzung zu erleichtern:
Grundstufe (Mindestanforderung):
- Alle am Kinder- und Jugendtraining beteiligten Personen erkennen verbindlich den Ehrenkodex des Kreissportbundes TF an.
- Diese Personen gewähren dem Sportverein alle drei Jahre Einsicht in ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
- Der Sportverein benennt eine vereinszugehörige Ansprechperson für den Bereich Kinderschutz und macht diese intern und extern bekannt.
- Teilnahme an einer Kinderschutz-Schulung innerhalb von drei Jahren.
Stufe 2 (empfohlene Mindeststufe gemäß BbgKJG):
- Alle Maßnahmen der Grundstufe.
- Zusätzlich Erstellung eines klar definierten Ablaufplans für den Umgang mit Verdachtsfällen.
- Gezielte Schulung der Ansprechperson zum Thema Kinderschutz.
- Satzungsanpassung zur Aufnahme des Kinderschutzes als Vereinsziel.
Stufe 3 (optimale Umsetzung):
- Erarbeitung eines umfassenden Kinderschutzkonzepts inklusive konkreter Verhaltensregeln und vereinsinternem Beschwerdemanagement.
- Regelmäßige Schulungen für alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Vereinsmitglieder.
Falls Sie für Ihren Verein das Gütesiegel beantragen möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung.
Wir gratulieren folgenden Vereinen zur Auszeichnung mit dem Gütesiegel "Kinderschutz im Sport in TF" und bedanken uns für ihr Engagement in diesem Bereich:
Warum ist ein Kinderschutzkonzept für Sportvereine wichtig?
- Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung
Ein eigenes Kinderschutzkonzept hilft, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen. Es schafft ein sicheres Umfeld und klare Ansprechstrukturen im Verein. - Vertrauen der Eltern und Mitglieder stärken
Eltern möchten ihre Kinder mit einem guten Gefühl in den Sportverein schicken. Ein transparentes Kinderschutzkonzept zeigt Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen in den Verein. - Prävention durch klare Maßnahmen
Schulungen für Trainer und Betreuer, Verhaltensregeln und Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und problematische Situationen zu verhindern. - Rechtliche Sicherheit für Vereine
Ein strukturiertes Konzept schützt nicht nur Kinder, sondern auch den Verein. Es hilft, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und minimiert Haftungsrisiken. - Positive Vereinsatmosphäre fördern
Ein respektvolles und sicheres Miteinander stärkt das Vereinsleben und macht den Sportverein attraktiver für Mitglieder, Ehrenamtliche und neue Engagierte. - Fördermöglichkeiten nutzen
Viele Förderprogramme setzen voraus, dass Vereine ein Kinderschutzkonzept haben. Durch eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema kann der Verein finanzielle und strukturelle Vorteile erhalten.
Das Gütesiegel „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“
Der Kreissportbund Teltow-Fläming hat bereits 2019 das Gütesiegel „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ etabliert. Es zeichnet Vereine aus, die ein funktionierendes Kinderschutzkonzept haben und sich aktiv für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Ihr Verein möchte ein Kinderschutzkonzept erarbeiten oder das Gütesiegel erhalten?
Wir beraten Sie gern!
Mehr erfahren: https://www.ksb-tf.de/geschaeftsstelle.html
Im Landkreis Teltow-Fläming setzen wir uns aktiv und offen mit dem Thema „Kinderschutz im Sport“ auseinander. Unser Ziel ist es, mit allen Sportvereinen des Landkreises in einen offenen Dialog zu treten, denn wir sind überzeugt, dass eine transparente und klare Herangehensweise potenzielle Täter abschreckt, Verdachtsfälle frühzeitig aufdeckt und gleichzeitig alle Beteiligten nachhaltig sensibilisiert.
Primär steht natürlich der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Doch auch unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen geschützt werden. Der richtige und professionelle Umgang mit jungen Nachwuchssportlern ist entscheidend, denn Verdachtsmomente können leider selbst bei besonders engagierten Personen entstehen. Solche Verdachtsmomente frühzeitig und klar zu entkräften, ist von großer Bedeutung für alle Beteiligten.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG), das klare Standards und verbindliche Vorgaben für den Kinderschutz in allen Organisationen, einschließlich unserer Sportvereine, setzt.
In enger Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend sowie Fachberatungsstellen verfolgen wir daher das Ziel:
- Vereine umfassend und aktuell zu informieren,
- Vereinsvertreter und Übungsleitende regelmäßig und gezielt weiterzubilden,
- als zuverlässiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Kinderschutz zur Verfügung zu stehen.
Unser Gütesiegel gibt allen Sportvereinen praxisnahe Hilfestellungen und konkrete Instrumente an die Hand, um den neuen Anforderungen des BbgKJG sicher gerecht zu werden.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema:
Wie wichtig das Thema Kinderschutz im Sport ist, zeigt unter anderem eine Studie der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS), die in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend entstanden ist. Diese umfassende Untersuchung beschäftigt sich mit Häufigkeiten, Formen sowie Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt im Sport.
Den ausführlichen Ergebnisbericht „SafeSport – Kinderschutz im Sport“ kann man auf der Internetseite der Deutschen Sporthochschule Köln einsehen:
Darüber hinaus beschäftigt sich die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs mit sämtlichen Formen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland. Ihre Arbeit zielt darauf ab, Strukturen offenzulegen, die sexuelle Gewalt ermöglicht oder deren Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert haben. Insbesondere Betroffene erhalten hier die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen zu sprechen und auch verjährtes Unrecht sichtbar zu machen.
Fazit:
Kinderschutz geht uns alle an. Gemeinsam wollen wir im Landkreis Teltow-Fläming weiterhin Verantwortung übernehmen und uns aktiv für ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld in unseren Sportvereinen einsetzen.
Grenzüberschreitungen ohne Körperkontakt beinhalten:
- sich vor Anderen ausziehen müssen
- exhibitionistische Handlungen
- sich filmen lassen müssen
- gemeinsames Anschauen von Pornos
- vom Trainer oder Anderen in der Dusche oder beim Umziehen beobachten lassen
- abwertende, anzügliche Kommentierungen des Körpers bei Jungen und Mädchen
- sexistische Witze und Sticheleien, sexualisierte Sprache
Grenzüberschreitungen mit Körperkontakt beinhalten:
- angeblich zufällige Berührungen bei Hilfestellungen zwischen den Beinen, am Po, am Busen
- Zungenküsse
- Als Pflege getarnte sexuelle Grenzüberschreitungen (z.B. Massagen)
Massive Formen sexueller Gewalt sind:
- Berührungen der Genitalien durch den Täter
- Zwang zu sexuellen Handlungen
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Nötigung
- Vaginale oder anale Penetration
- Orale, vaginale oder anale Vergewaltigung
Quelle: Broschüre „Kinderschutz im Sport“, Brandenburgische Sportjugend, S. 10
- Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden wahrgenommen
- Kontrolle des Verdachts mit Checkliste und Prüfbogen
- bei Nichtbestätigung des Verdachts - weiter beobachten
- bei Bestätigung des Verdachts - Beratung mit dem Team und Vorgesetzten im Verein oder Verband
- Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft oder legitimierten Beratungsstelle
- wenn notwendig: Meldung des Falles an das zuständige Jugendamt - Übernahme des Falles durch Sozialarbeiter
- Erarbeitung und Einhaltung eines gemeinsamen Schutzplanes mit dem Jugendamt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes oder Jugendlichen
Kinderschutzfachkraft im Kreissportbund Teltow-Fläming e.V.
Fachkräfte für sportbezogene Kinder- und Jugendarbeit
Telefon: 0 33 71 - 40 47 76
Jugendamt Landkreis Teltow-Fläming
Frau Becker-Heinrich
Telefon: 0 33 71 - 6 08 35 20
Brandenburgische Sportjungend
Herr Steffen Müller
Telefon: 03 31 - 58 59 72 21
Kinder- und Jugendnotruf TF (24h kostenfrei)
Telefon: 08 00 - 4 56 78 09
Feuerwehr und Rettungsdienst
Telefon: 112
Polizei
Telefon: 110
Krankenhaus Ludwigsfelde
Telefon: 0 33 78 - 82 80
Krankenhaus Luckenwalde
Telefon: 0 33 71 - 69 90
Drogennotruf
Telefon: 0 30 - 12 37
Kindertelefon (bundesweit)
Telefon: 08 00 - 1 11 03 33
Elterntelefon (bundesweit)
Telefon: 08 00 - 1 11 05 50
zahlreiche weitere Informationen finden Sie bei uns im Servicebereich/Downloads unter "Kinschutz im Sport"