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- Vereine aufgepasst: Ab 1. November 2023 Bestandsmeldungen abgeben
Die jährliche Bestandsmeldung für Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg steht an. Bis zum 15.01.2024 müssen satzungsgemäß die aktuellen Mitgliederzahlen über das Portal Verminext an den LSB gemeldet werden.
Bei der Mitgliedermeldung werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren, und nach Geschlecht, erfasst. Zudem sollten die Vereine vorab die Zugehörigkeit zu einem Landesfachverband prüfen. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist im Zuge der Abrechnung der „Vereinsförderung“ notwendig. Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung sowie die FAQ zu Verminext gibt es hier.
In diesem Zusammenhang sollten alle Vereine noch einmal die hinterlegten Angaben zum Verein, insbesondere die Vorstandsdaten, die Vereinsanschrift und die Aktualität der Vereinsunterlagen (Satzung, Vereinsregisterauszug, Nachweis Gemeinnutz) prüfen.
Neben der Mitgliedermeldung wird ab sofort auch die Antragsstellung für die „Vereinsförderung“, die Förderung „Sportverein und Kita“, die zielgruppenorientierte Projektförderung sowie die VBG Ehrenamtsversicherung ausschließlich über das Portal erfolgen. Alle weiteren Förderrichtlinien werden schrittweise integriert.
Wer Unterstützung im Rahmen der Mitgliedermeldung benötigt, kann sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB telefonisch unter (0331) 58 567 – 123 oder per Email an springborn@lsb-brandenburg.de oder den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund wenden.
Gleiches gilt für Vereine, die noch keinen Zugang zum Portal haben.
Quelle: LSB