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- Rückenwind für den Sport: Sondervermögen und Sportmilliarde beschlossen
Sowohl im Bundestag als auch im Haushaltsausschuss wurden in dieser Woche wegweisende Entscheidungen getroffen, die auch den Breitensport und die Vereinslandschaft vor Ort nachhaltig stärken können.
Sport als Förderzweck im Sondervermögen der Länder
Am 4. September 2025 wurde der Sport erstmals als ausdrücklicher Förderzweck in das Gesetz über das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Länder aufgenommen und zwar direkt im Gesetzestext (§ 4), nicht nur in der Begründung.
Dies ist das Ergebnis intensiver Lobbyarbeit des DOSB und der Landessportbünde, auch der Landessportbund Brandenburg hatte sich klar positioniert.
Das bedeutet konkret: Länder und Kommunen sind nun explizit aufgerufen, ihren Anteil aus dem Sondervermögen auch für den Sport, insbesondere für die Sanierung von Sportstätten an der Basis, einzusetzen.
Das Gesetz muss nun noch von Bundestag und Bundesrat abschließend beschlossen werden.
Eine Milliarde Euro für Sportstätten: Die Sportmilliarde des Bundes kommt
Fast zeitgleich wurde auch die sogenannte „Sportmilliarde“ beschlossen, ein neues Bundesprogramm zur Förderung kommunaler und vereinseigener Sportstätten im Breitensport.
Was ist geplant?
- Eine Milliarde Euro bis Ende der Legislaturperiode (also bis ca. 2029)
- Förderung von Turnhallen, Schwimmbädern, Sportplätzen und vereinseigener Infrastruktur
- Start der Förderung: ab August 2026
- Antragstellung soll niedrigschwellig und unbürokratisch erfolgen – zunächst in einem Pilotprojekt
DOSB-Präsident Thomas Weikert sprach von einem „wichtigen Signal“, das unmittelbar den 86.000 Sportvereinen und über 28 Millionen Mitgliedschaften zugutekommt – und damit „direkt vor Ort bei den Menschen ankommt“.
Bedeutung für den Landkreis Teltow-Fläming
Auch für unsere Vereine im Landkreis Teltow-Fläming sind das sehr erfreuliche Nachrichten. Denn:
- Der Investitionsstau bei Sporthallen, Plätzen und Anlagen ist auch in unserer Region deutlich spürbar.
- Neue Bundes- und Landesmittel können gezielt für Sanierungen, Modernisierungen oder neue Bewegungsräume eingesetzt werden.
- Der KSB Teltow-Fläming wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Mittel auch in die Fläche kommen und unsere Vereine beim Zugang zu Förderprogrammen unterstützt werden.
Sie haben Fragen zur Sportmilliarde oder zu Fördermöglichkeiten im Bereich Sportstättenbau?
Sprechen Sie uns gern an – wir halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
Hinweis: Der Bundestag und der Bundesrat müssen den Gesetzentwurf zum Sondervermögen noch final beschließen. Die genauen Ausführungsrichtlinien zur Sportmilliarde folgen im Laufe des Jahres 2026.
