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11.08.2021
Mobilitätszuschuss für das Ehrenamt
Seit Juni 2021 können ehrenamtlich aktive Personen den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming beantragen.

Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten.

Insgesamt stehen für 2021 und 2022 jeweils 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Ehrenamtler*innen pro Jahr von der Pauschale profitieren. Die Antragstellung für den Zuschuss ist weiterhin möglich.

Bedingungen

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind:

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert.
  • Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche).
  • Die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement.

Für den Erhalt der Pauschale gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative, Stiftung etc.), einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim etc.) oder einer amtlichen Stelle (z. B. Bürgermeister*in) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können. Den Kontakt finden Sie nebenstehend.

Quelle: Landkreis Teltow-Fläming