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28.02.2022
Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative
Die Neufassung der Kommunalrichtlinie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

© Deutschen Institut für Urbanistik

© Deutschen Institut für Urbanistik

Die positiven Effekte gehen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Jetzt wurde die Kommunalrichtlinie novelliert: Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen seit 1. Januar 2022 neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren.

Auch Sportvereine und -verbände sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt. Der Sport stellt inzwischen eine der größten Antragstellergruppen in dieser Förderlinie: Bisher konnten über 1.900 Sportvereine von der Förderung profitieren. Mit den geförderten Projekten leisten die Vereine nicht nur einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen – die Investitionen in den Klimaschutz entlasten zudem dauerhaft die Vereinskasse und sorgen oft für regionale Wertschöpfung.

Für Sportvereine sind einerseits investive Fördermaßnahmen von großem Interesse: von der Außenbeleuchtung über die Innen- und Hallenbeleuchtung und Raumlufttechnische Anlagen bis hin zu Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Radabstellanlagen) und Rechenzentren.

Darüber hinaus können Sportorganisationen auch finanzielle Fördermittel für Klimaschutzkonzepte und ein Klimaschutzmanagement, für Klimaschutzkoordinatoren und Beratungsleistungen bezüglich Klimaschutzbilanzierungen sowie Machbarkeitsstudien erhalten. Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die Kommunalrichtlinie ist bis zum 31.12.2027 gültig. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie können sich Sportorganisationen bei den Onlinesprechstunden und/oder den Beratungshotlines der Beratungsstellen SK:KK (Förderberatung: Tel. 030 39001-170, E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de) und ZUG (Antragsberatung: Telefon: 030 700 181-880; E-Mail: nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org) beraten lassen.

Die nächsten Onlinesprechstunden finden am 21.02.2022 zum Thema „Klimaschutzkoordination“ und am 07.03.2022 zu „Klimaschutzkonzept und -management“ statt. Anmeldung und mehr Infos unter

www.klimaschutz.de/veranstaltungen

Quelle: Nordostdeutscher Fußballverband.e.V.