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- Deutsches Sportabzeichen 2026: Das sind die wichtigsten Neuerungen für Vereine und Prüfer*innen
Grundlage ist der neue Prüfungswegweiser 2026, der ab dem 1. Januar 2026 gilt und auf den aktuellen Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) basiert.
Für Sportvereine, Prüferinnen und Prüfer sowie Teilnehmende ergeben sich daraus konkrete Änderungen, auf die frühzeitig reagiert werden sollte. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen und ordnen sie praxisnah ein.
Was ändert sich ab 2026?
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Ehrenkodex wird verpflichtend
Ab 2026 ist die Unterzeichnung eines Ehrenkodex verpflichtende Voraussetzung für:
- Neuanträge zur Prüfberechtigung
- Verlängerungen bestehender Prüfberechtigungen
- Erweiterungen der Prüfberechtigung
Der Ehrenkodex dient als Präventionsinstrument zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport und verpflichtet Prüfer*innen u. a. zu einem verantwortungsvollen, respektvollen und grenzachtenden Verhalten.
Wichtig für Vereine:
Ohne unterzeichneten Ehrenkodex kann keine gültige Prüfberechtigung erteilt oder verlängert werden. Vereine sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre eingesetzten Prüfer*innen die Voraussetzungen erfüllen.
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Anerkennung digital erfasster Ausdauerleistungen (GPS)
Neu ist die Möglichkeit, bestimmte Ausdauerleistungen auf Basis digitaler GPS-Daten anzuerkennen. Dies betrifft u. a.:
- Laufen
- Walking / Nordic Walking
- Radfahren
Voraussetzung ist, dass:
- die Strecke den Vorgaben des Prüfungswegweisers entspricht und
- die Leistung durch eine Prüferin oder einen Prüfer auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit geprüft wird.
Nicht zulässig:
Schwimmleistungen können weiterhin nicht über GPS-Daten anerkannt werden.
Einordnung:
Diese Neuerung kann insbesondere für Vereine mit dezentralen Angeboten oder Einzelabnahmen eine Erleichterung darstellen, ersetzt jedoch nicht die fachliche Verantwortung der Prüfer*innen.
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Verkürzte Frist für rückwirkende Beurkundungen
Die Frist zur rückwirkenden Beurkundung von Sportabzeichenleistungen wird deutlich verkürzt:
- bisher: bis zu 3 Jahre rückwirkend
- neu ab 2026: nur noch 1 Jahr rückwirkend
Beispiel:
Im Jahr 2027 können nur noch Leistungen aus dem Jahr 2026 beurkundet werden – nicht mehr aus früheren Jahren.
Konsequenz für Vereine:
Leistungen sollten künftig zeitnah dokumentiert und eingereicht werden, um einen Verlust der Anerkennung zu vermeiden.
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Keine nachträgliche Anerkennung historischer Sportabzeichen
Die Möglichkeit zur nachträglichen Anerkennung von:
- DDR-Sportabzeichen
- Bayerischem Leistungsabzeichen (SLA)
wird ab 1. Januar 2026 vollständig eingestellt.
Hinweis: Entsprechende Anerkennungen waren letztmalig bis Ende 2025 möglich.
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Erweiterter Leistungskatalog in Vorbereitung
Für den Bereich Kraft und Koordination wird ein erweiterter Leistungskatalog eingeführt. Die neuen Disziplinen sind im Prüfungswegweiser bereits berücksichtigt; detaillierte Übersichten folgen gesondert.
Ziel ist es, das Sportabzeichen noch zeitgemäßer und vielfältiger zu gestalten.
Was bedeutet das konkret für Sportvereine?
Sportvereine sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen befassen und insbesondere:
- ihre eingesetzten Prüfer*innen informieren
- prüfen, ob alle formalen Voraussetzungen (Ehrenkodex!) erfüllt sind
- Abnahme- und Dokumentationsprozesse anpassen
- Teilnehmende aktiv über neue Fristen und Möglichkeiten informieren
Gerade die verkürzte Beurkundungsfrist und der verpflichtende Ehrenkodex machen deutlich, dass Struktur und Aktualität künftig eine größere Rolle spielen.
Der Prüfungswegweiser 2026 – verbindliche Grundlage
Der Prüfungswegweiser 2026 ist die verbindliche Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für alle Abnahmen des Deutschen Sportabzeichens ab dem 1. Januar 2026.
Er enthält:
- alle gültigen Disziplinen und Leistungsanforderungen
- formale Vorgaben zur Prüfberechtigung
- Hinweise zur Durchführung und Dokumentation
Der Prüfungswegweiser 2026 steht hier zum Download bereit
Unterstützung und Rückfragen
Der Kreissportbund unterstützt seine Mitgliedsvereine bei Fragen rund um das Deutsche Sportabzeichen, insbesondere zu:
- Prüfberechtigung und Ehrenkodex
- organisatorischen Abläufen
- Einordnung der Neuerungen für den Vereinsalltag
