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13.10.2020
Corona-Regelungen sollen verlängert werden
Die vereinsrechtlichen Sonderregelungen durch das „Corona-Gesetz“ sollen bis Ende 2021 verlängert werden.

Durch das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ wurden vereinsrechtliche Erleichterungsregelungen eingeführt. Diese Gesetzesänderungen waren zunächst bis Ende 2020 befristet. Die Neuregelungen sollen jetzt einem Referentenentwurf vom 18. September zufolge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Die Regelungen betreffen:

  • die automatische Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder,
  • die Durchführung einer virtuelle Mitgliederversammlung (d.h. mit internetzgestützten Kommunikationsmedien, wie z.B. Videokonferenz o.ä.) ohne Satzungserlaubnis,
  • die Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung (Stimmabgabe von 50% der Mitglieder genügt). Zusätzlich können einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld einer (virtuellen oder physischen) Versammlung schriftlich abgeben.

Quelle: www.vereinsknowhow.de